Finanzintermediäre (insbesondere Vertreter von Privatbanken oder unabhängigen Vermögens-verwaltern, Intermediäre) müssen die strengen regulatorischen KAG-Anforderungen für den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz erfüllen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Intermediäres sicherzustellen, dass (i) alle diese Anforderungen erfüllt sind, bevor der Intermediär die in diesem Dokument erwähnten Fonds vertreibt, und (ii) der Intermediär andernfalls keine Aktivitäten ausführt, die als Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz im Sinne von Art. 3 KAG sowie dessen Verordnung qualifiziert werden könnten.
Jegliche Information in diesem Dokument gilt lediglich zum Zeitpunkt der Abgabe als abgegeben, und wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls nicht mehr aktuell, nicht aktualisiert. Dieses Dokument gilt nur für Informationszwecke und stellt keine Offerte, Einladung zur Offertenabgabe, Werbung oder Empfehlung für eine Investition in ein kollektives Anlageprodukt dar. Dieses Dokument stellt weder ein Prospekt gemäss Artikel 652a oder 1156 des Schweizer Obligationenrechts (in der jeweilig gültigen Fassung), noch ein Kotierungsprospekt gemäss den Richtlinien der SIX Swiss Exchange AG oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Es stellt weder einen vereinfachten Prospekt, ein Key Investor Information Dokument noch einen Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Eine Investition in kollektive Kapitalanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden, welche im Prospekt bzw. im Werbematerial beschrieben werden. Jede potentielle Anlegerin und jeder potentielle Anleger sollte den ganzen Prospekt bzw. das ganze Werbematerial durchlesen und sollte, vor einem Anlageentscheid, die Risiken sorgfältig abwägen. Alle Bezugspunkte / Vergleichszahlen in diesem Dokument werden nur zu Informationszwecken angegeben. Dieses Dokument stellt kein Ergebnis einer Finanzanalyse dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der „Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse“ der Schweizerischen Bankiervereinigung. Dieses Dokument enthält keine auf einen konkreten Anleger zugeschnittenen Empfehlungen und sollte nicht als Ersatz für eine Anlageberatung durch eine Fachperson verstanden werden. Der Vertreter und die Zahlstelle der kollektiven Kapitalanlagen ist Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich. Der Prospekt oder das Werbematerial, die Key Investor Information Dokumente, das Verwaltungsreglement, die Statuten und/oder andere Gründungsdokumente sowie der Jahres- und Halbjahresabschlussbericht können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. Stand: 2.10.2020